Wie Du Deinen Buchtitel schützen lässt

Der Titel Deines E-Books sollte möglichst zu Deinem Werk passen, aussagekräftig und einzigartig sein. Es darf ihn aber auch nicht bereits im Handel geben. Daher ist es wichtig, sich vor der Veröffentlichung und vor der Wahl des Buchtitels darüber zu informieren, ob es diesen Titel so oder ähnlich bereits gibt, und ob dieser Titel vielleicht geschützt wurde. Daher verraten wir heute, was es mit dem Titelschutz auf sich hat.

So kannst Du Deinen Buchtitel schützen lassen

Für die Wahl Deines Buchtitels gilt: Jeder Titel eines Buches oder E-Books darf nur einmal verwendet werden. Im Verlagsbereich werden Buchtitel daher markenrechtlich geschützt. Der Titel kann geschützt werden, sobald eine „hinreichend unterscheidungskräftige namensmäßige Bezeichnung eines Werkes entsteht.
Ein Titel mit dem allgemeinen Namen „Das Haus“ oder „Der See“ kann nicht geschützt werden, da er gleichzeitig von mehreren Werken genutzt werden kann. Um diese Werke zu unterscheiden bieten sich Untertitel wie z. B. „Eine Kriminovelle“ oder „Ein Martin-Luder-Fall“ an. Titelschutz tritt ein, sobald das Werk erscheint, das heißt mit der tatsächlichen Ingebrauchnahme. Er erlischt hingegen, wenn von einem Werk mehr als 5 Jahre keine Neuauflage erschienen ist.

So prüfst Du Deinen Wunschbuchtitel

Jeder Autor sollte sich vor Veröffentlichung informieren, ob es den gewählten Arbeitstitel bereits gibt oder er vermutlich geschützt wurde. Dazu reicht es nicht, den Titel im Angebot bekannter Online-Shops zu suchen. Du solltest Deinen Titel unter www.buchhandel.de oder in den Titelschutzanzeigen des Börsenvereins des deutschen Buchhandels prüfen. So entgehst Du etwaigen Abmahnungen und Markenrechtsverletzungen, die eine Reihe von Unannehmlichkeiten nach sich ziehen können.

Hinweis: Wer seinen Titel vor dem Erscheinen schützen lassen möchte, kann sich beim Börsenverein des deutschen Buchhandels über eine Titelschutzanzeige informieren.

Diese Angaben sind rein informativ als Empfehlung zu verstehen und können nicht den fachlichen Rat eines Juristen ersetzen.

Über  ⁄ Katja Nauck

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